Chronik VII

Chronik (VII) : Prekäre Arbeit- wenn das Einkommen wegbricht

Bild: Christian Januth

Wenn das Einkommen wegbricht

Täglich berichten uns armutsbetroffene Menschen, wie sie und andere von der Corona-Krise getroffen werden und welche Bewältigungs-Strategien sie entwickeln. Auch engagierte MitbürgerInnen bringen ihre Erfahrungen ein, um jetzt und langfristig Verbesserungen zu bewirken. In dieser Wochenchronik sind Aussagen zu Themen, die sich dabei abzeichnen, zusammengestellt.

Die Kluft zur Lebenswirklichkeit der Armen (vor dem Coronavirus)

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gibt es Menschen ohne jegliche Qualifikation, die langzeitarbeitslos sind. Für immer arbeitslos, sollte man sagen. (…). In der gesamten Gemeinschaft wiederholt sich die grosse Armut, von der wir gehofft hatten, dass sie verschwinden würde. Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien schauen zu, wie sich die Welt verändert. Aus dem Getto ihrer Wohnblocks und Strassen, ihrer schlecht gebauten, überfüllten Siedlungen schauen sie uns an. Abhängig von unseren Sozialsystemen, die ihnen allenfalls helfen, in Armut zu überleben, beobachten sie aus der Ferne schweigend die grossen Veränderungen, die sich vollziehen.”

Übersetzt aus: Joseph Wresinski, “L’Europe qui naîtra du refus de la misère”, éditorial de la Revue Quart Monde n°124, juin 1987

Die Krise verdeutlicht die Kluft

Via dolorosa der Multijober*innen

“Mit der Coronakrise trat der Gap zwischen Festangestellten und prekär arbeitenden Menschen in der Schweiz akut zu Tage.

Einmal mehr kommen die vulnerabelsten Schichten nicht oder nur sehr schwer zu nötigen Unterstützungen, wenn das Einkommen ganz oder teilweise weggebrochen ist.

Ohne aufwändige Hilfestellungen von Seiten von Privatpersonen oder Betroffenenorganisationen können die Unterlagen und Gesuchsformulare an Hilfswerke oder kantonale Instanzen von den meisten Betroffenen kaum zusammengestellt werden.

Zudem sind die Belege der bisherigen Existenzsicherung schwierig beizubringen, wenn z.B. eine Hausangestellte neun verschiedene Anstellungen innehatte, und sie nun vier Tätigkeiten ohne Kündigungen nicht mehr ausüben kann. Muss der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung während der Kündigungsfrist eingeklagt werden mit dem Risiko, danach nicht mehr für ihn arbeiten zu können?

Häufig erhalten wir nach den Abklärungen und Gesuchseingabe bei den Hilfswerken die abschlägige Antwort, dass diese Person/Familie bereits vor der Corona-Krise armutsbetroffen sei und deshalb die Sozialhilfe zuständig wäre. Also unterstützen wir die Person beim Gang zur Sozialhilfe.

Bei der Anmeldung der Sozialhilfe heisst es dann, die Sozialhilfe wäre nur subsidiär zuständig, daher müssen die Betroffenen sich zuerst beim RAV melden und die Sozialhilfe kann eine Anmeldung erst nach einem negativen Entscheid des RAV’s entgegennehmen. Also muss die betroffene Person sich bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) anmelden. Die Beantragung von Sozialhilfe ist mit mehreren komplizierten Schritten verbunden. In der Zwischenzeit musste bereits an den Vermieter ein Gesuch um Stundung der Miete geschrieben werden, und die Krankenkassenprämie konnte nicht mehr bezahlt werden.”

hgh, IGA Basel
(Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen), Text gekürzt

Von einer Instanz an die andere verwiesen

“Nun, es ist wirklich gut, wenn da Leute zusammenfinden und für ältere Leute eingekauft wird. Aber das grosse Leiden an der Armut, die unerträglichen Gesetze und wie sie von den Ämtern angewandt werden, zerfressen die Armutsbetroffenen im Überlebenskampf. Da spielen halt die «normalen» Hilfswerke auch eine sehr üble Rolle für einige Armutsbetroffene, denn sie verweisen immer wieder auf die Ämter, die nicht mit diesen Menschen umgehen können und umgekehrt. Es wird nicht gesehen, dass es mal grundsätzlich zu wenig Stellen gibt für Unqualifizierte und viele zu arm sind finanziell und auch bildungsmässig, dass sie allein Bewerbungen schreiben können.”

Branka Goldstein,
IG Sozialhilfe, Zürich

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